Wohnen in der Schweiz
09.03.2026
Bildquelle: KI-generiert
Manu
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März: Zeit um die Kisten zu packen

In der Schweiz gewöhnt man sich schnell daran, dass alles stark reguliert ist. Doch wenn man glaubt, schon alle Regeln zu kennen, wird man immer wieder aufs Neue überrascht. Der März ist ein gutes Beispiel dafür. Oder hätten Sie gewusst, dass der 31.3. in vielen Kantonen ein offizieller Kündigungstermin für Mietverträge ist?

Viele Mietverträge enthalten die erlaubten Kündigungstermine. Es gibt aber auch Mietverträge, in denen keine klaren Kündigungsregeln festgehalten sind. In solchen Fällen gelten die vom Kanton vorgeschriebenen Daten. In Zürich sind dies beispielsweise der 31.3. und der 31.10. eines jeden Jahres. Sind im Mietvertrag also keine expliziten Kündigungstermine genannt, so kann man ihn nur per einem dieser beiden Daten «ordentlich» kündigen – üblicherweise mit einer Frist von 3 Monaten.

Das Wort «ordentlich» bedeutet vereinfacht gesagt, dass man den Vertrag ohne speziellen Grund kündigt. Demgegenüber kann man auch «ausserordentlich» kündigen, z.B. wenn man einen direkten Nachmieter findet, der für den Vermieter zumutbar ist.

Der schweizerische Immobilienmarkt

Die Schweiz überzeugt mit einer wunderschönen Natur und einer attraktiven Wirtschaft. Kein Wunder also, dass die Bevölkerung seit einigen Jahren um durchschnittlich 0.5% wächst. Nicht selten ist es deshalb eine Herkulesaufgabe, einen geeigneten Platz zum Wohnen zu finden. Die nackten Zahlen dazu sind erschreckend: Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) standen im September 2025 nur rund 48’500 Mietobjekte leer, was ca. 1% aller Wohnimmobilien entspricht.

Die lokalen Zahlen sind noch dramatischer: Genf führt die Rangliste mit nur 0.34% freien Wohnungen an, gefolgt von Zug mit 0.42% und Zürich mit 0.48%. Wohnraum wird immer knapper und vorerst ist keine Entlastung in Sicht. Hinzu kommt, dass es in der Schweiz keine auf Mietimmobilien spezialisierten Makler gibt, d.h. jeder muss selbst nach einer passenden Bleibe suchen. Das ist besonders für jene schwierig, die ihre erste Wohnung suchen, die Prozesse noch nicht kennen oder keine Kontakte haben.

Das Mietverfahren

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es schon ein Glück an sich, eine freie Wohnung in der gewünschten Region zu finden. Doch hier beginnt die Odyssee erst. Denn die hohe Nachfrage macht den Mietprozess zu einem Bewerbungsverfahren wie bei einer Stellenbewerbung. In manchen Fällen gibt es sogar ein Auswahlverfahren, um die Wohnung überhaupt besichtigen zu dürfen.

Als Mietinteressent muss man in der Regel ein Bewerbungsdossier einreichen, in welchem man sein Interesse am Mietobjekt begründet. Doch damit nicht genug: Üblicherweise verlangen die Vermieter einen Nachweis über die Zahlungsfähigkeit (sog. Betreibungsregisterauszug). Schliesslich prüft der Eigentümer (oder die Verwaltung) alle Unterlagen und wählt den zukünftigen Mieter aus. Zu den Kriterien gehört auch, ob der Mietinteressent Haustiere hat und/oder ein Musikinstrument spielt.

Regionale Mobilität

Vielleicht legen die Umzugskisten aus all diesen Gründen selten lange Strecken zurück. Das SRF analysierte die Umzugsdaten des BFS für die Jahre 2013 bis 2024. Dabei zeigte sich, dass fast drei von vier Umziehenden in ihrem Kanton bleiben und der landesweite Durchschnitt eines Umzugs bei nur 12.9 Kilometern liegt.

Unter allen Gemeinden in der Schweiz übt die Stadt Zürich die grösste Anziehungskraft auf Mietinteressenten aus. Allerdings erfordert es viel Geduld und ein gewisses Mass an Verzicht, um in Zürich eine gute Wohnung zu einem vernünftigen Preis zu finden. Es scheint, dass hier die Kombination aus gut, schön und günstig ihre Koffer gepackt hat und weit weg von der Stadt gezogen ist.

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