EU-Vertragspaket
13.06.2025
Bildquelle: KI-generiert
Christian
AllgemeinWirtschaftGesundheitVisum und Aufenthaltsbewilligung

Die Schweiz gehört nicht zur EU

Man könnte meinen, dass alle Länder in Europa zur Europäischen Union (= EU) gehören – quasi als eine Art «Vereinigte Staaten von Europa», ähnlich der «Vereinigten Staaten von Amerika» (= USA). Dem ist allerdings nicht so. Die Schweiz ist eine kleine Insel inmitten von EU-Staaten, gehört selbst jedoch nicht zur EU. Sie hat sich bewusst entschieden, kein EU-Mitglied zu sein, unterhält aber eine sehr enge Zusammenarbeit mit der EU durch spezielle Abkommen.

Bilaterale Abkommen

Durch ein riesiges Geflecht von gegenseitigen Abkommen und Vereinbarungen hat die Schweiz Zugang zum europäischen Binnenmarkt und teilt viele Regeln mit der EU, ohne jedoch Teil der EU-Institutionen zu sein. Diese Sonderrolle erlaubt es der Schweiz, eigene Gesetze und Entscheidungen zu treffen, ohne direkt an EU-Entscheidungen gebunden zu sein. Kurz gesagt: Die Schweiz ist zwar eng mit der EU verbunden, bleibt aber unabhängig.

Neues EU-Vertragspaket

Von Zeit zu Zeit verhandeln die Schweiz und die EU über die gegenseitigen Beziehungen in verschiedenen Bereichen. Sobald eine Einigung erzielt wurde, werden die Ergebnisse in Verträgen festgehalten.

Heute hat der Bundesrat, also die Schweizer Landesregierung, das mit der EU neu verhandelte Vertragspaket (genannt: Bilaterale III) genehmigt und zur Beratung an das Schweizer Parlament übergeben. Das Paket baut auf den bisherigen bilateralen Abkommen auf, die vor über 20 Jahren abgeschlossen wurden.

Kerninhalte des Pakets sind die Aktualisierung von bestehenden Abkommen in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Luft- und Landverkehr, sowie Handel und Landwirtschaft. Daneben umfasst das Paket auch neue Abkommen zur Strommarktliberalisierung, Gesundheitskooperationen und Lebensmittelsicherheit. Ein weiterer Aspekt ist die dynamische Rechtsübernahme, d.h. die Schweiz übernimmt die EU-Gesetzgebung in gewissem Umfang ins nationale Recht.

Wie geht es weiter?

Nach der Veröffentlichung des EU-Vertragspakets wird der Bundesrat die notwendigen Gesetzesanpassungen in die Wege leiten. Darüber hinaus können sich verschiedene Interessengruppen, wie z.B. Wirtschaftsverbände und Sozialpartner, dazu äussern – auch die Parteien müssen Position beziehen. Schliesslich wird das Parlament in mehreren Runden über das Paket beraten. Ganz am Ende muss das Schweizer Volk darüber abstimmen. Das wird allerdings voraussichtlich erst im 2028 der Fall sein.

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