Individualbesteuerung
12.04.2026
Bildquelle: KI-generiert
Christian
Finanzen

Am 8. März 2026 haben die Schweizer mit rund 54% Ja-Stimmen ein neues Gesetz zur grundlegenden Änderung des Steuersystems bestätigt. Man könnte auch sagen, dass das schweizerische Steuersystem ein bisschen «brasilianischer» wird. Denn was ab spätestens 2032 in der Schweiz gilt, ist in Brasilien schon heute Normalität.

Einkommen und Vermögen

Heute werden die Einkommen und das Vermögen von Ehepaaren zusammengezählt und progressiv besteuert. Für Doppelverdiener kann dadurch ein insgesamt höherer Steuerbetrag resultieren als bei separater Besteuerung jedes Partners. Dieser Effekt wird oft als «Heiratsstrafe» bezeichnet.

Mit dem neuen Gesetz zu Individualbesteuerung reicht jeder Steuerpflichtige zukünftig, unabhängig von seinem Zivilstand, eine eigene Steuererklärung ein. Für Ehepaare bedeutet dies, dass jeder Ehepartner seine Einkünfte – z.B. Löhne, Renten oder Kapitalerträge – individuell versteuert. Das Vermögen wird zivilrechtlich aufgeteilt, z.B. ein gemeinsames Konto hälftig oder eine Immobilie gemäss Grundbucheintrag.

Abzüge

Um der oben erwähnten Heiratsstrafe entgegenzuwirken, gewähren Bund, Kantone und Gemeinden heute verschiedene Abzüge vom steuerbaren Einkommen, wie z.B. einen Abzug für Eheleute oder einen Abzug für Doppelverdiener. Darüber hinaus gelten unterschiedliche Steuertarife für Verheiratete und Unverheiratete. Gleiches gilt für das Vermögen.

Mit der Individualbesteuerung unterliegen alle dem gleichen Steuertarif. Ebenso werden Abzüge nur noch individuell geltend gemacht. Vereinfacht gesagt spielt es (aus steuerlicher Sicht) keine Rolle mehr, ob man verheiratet ist oder nicht.

Warum eigentlich diese Änderung?

Der Grundgedanke dahinter ist die Unabhängigkeit und Gleichstellung von Mann und Frau. Zusätzlich erwartet man, dass Frauen in höheren Pensen arbeiten werden. Denn Ehepaare mit einem (immer noch sehr verbreiteten) traditionellen Familienmodell, in welchem der Mann arbeitet und die Frau zu Hause bleibt oder nur geringfügig verdient, sind mit dem neuen System tendenziell schlechter gestellt, weil die Frau auf ihr niedriges Einkommen nicht alle Abzüge geltend machen kann.

Es bleibt spannend, ob sich die Erwartungen der Steuersystemänderung erfüllen. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass die meisten Kantone und Gemeinden ihre Steuertarife anpassen werden. Inwiefern und wer davon profitiert und wer nicht, steht noch in den Sternen.

Vergleich mit Brasilien

In Brasilien können Ehepaare wählen, ob sie eine gemeinsame oder separate Deklaration abgeben möchten – falls sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erstere eignet sich besonders für Einverdiener-Haushalte, um die Abzüge zu maximieren und die Progression zu mildern. Letztere ist tendenziell für Doppelverdiener zu empfehlen, um höhere Steuersätze zu vermeiden. Es gibt aber weder einen Zwang zur Paarbesteuerung (wie heute in der Schweiz) noch eine Pflicht zur Individualbesteuerung (wie zukünftig in der Schweiz). Das System ist flexibel, vermeidet eine Heiratsstrafe und kann der jeweiligen Situation angepasst werden. Es scheint, als ob die Schweiz in Bezug auf das Steuersystem etwas von Brasilien lernen kann … 😉

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